Meta Überwachungsskandal: Schützen Sie Ihre Privatsphäre

Der Meta-Konzern (Instagram, Facebook) überwacht das Internet-Surfverhalten seiner Nutzer. Jeder Klick, jede Suche, jeder Kauf wird gespeichert, analysiert und weitergegeben. Dies verstößt gegen europäische Datenschutz-Gesetze.

Wehren Sie sich gegen den Kontrollverlust über Ihre Daten und fordern Sie Unterlassung und Schadensersatz!

Meta Datenskandal

Meta Überwachungsskandal: Ihre Daten – unsere Mission

Haben Sie ein Instagram- oder Facebook-Account? Dann weiß Meta mehr über Ihr Privatleben, als Sie denken. Denn jede Online-Aktivität hinterlässt Spuren – und Meta nutzt sie alle. 

Ob Sie online Nachrichten lesen, ein Produkt kaufen oder einfach nur eine Website besuchen: Der Konzern verfolgt Ihre Bewegungen auf Webseiten und Apps und sammelt somit auch höchst private Informationen über Sie. Und dazu müssen sie nicht einmal bei Instagram oder Facebook eingeloggt sein.

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2023 (Az. C-252/21) ist klar: Mit dieser Geschäftspraxis verstößt Meta gegen die DSGVO.

Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen hilft Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen. Als bundesweit erste Kanzlei gehen wir gegen die illegale Überwachung von Meta vor. Bereits mehrere hundert Gerichte in Deutschland haben unseren Mandant:innen Recht gegeben.

Wir fordern für Sie: 

  • Unterlassung der weiteren Datensammlung durch Meta
  • Löschung unrechtmäßig erhobener Daten
  • Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro

Alle Informationen zur aktuellen Verbandsklage gegen Meta finden Sie auf unserer Webseite www.meta-klage.de.

Handeln Sie jetzt!

Melden Sie sich kostenfrei und unverbindlich über die folgenden Buttons bei uns an.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Datenskandal Meta Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Viele der meistbesuchten Websites und Apps in Deutschland (z.B. Bild, Spiegel, Kaufland, Vodafone, Parship u.v.m.) binden Meta-Dienste ein. Selbst wenn Sie nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sind, werden Ihre Schritte im Internet verfolgt und ausgewertet.

Meta nutzt diese Informationen nicht nur für personalisierte Werbung. Meta weiß, was Sie interessiert. Was Sie beschäftigt. Was Sie ängstigt. Dieses Wissen kann verwendet werden, um Ihr Verhalten oder Ihre Interessen zu beeinflussen.

Deshalb sollten Sie beim Thema Meta-Überwachungsskandal jetzt handeln, um die Kontrolle über Ihre Daten zurückzuerhalten!


Warum BK Baumeister & Kollegen?

BK Baumeister & Kollegen ist eine der führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Wir vertreten über 30.000 Mandant:innen in digitalen Verfahren – schnell, effizient und ohne Kostenrisiko für Sie.

Als bundesweit erste Kanzlei gehen wir gegen die Überwachung durch Meta vor. Seit 2023 haben wir zu diesem Thema für unsere Mandant:innen bereits über 700 positive Urteile erkämpfen können.

Wir bündeln Einzelinteressen zu einer starken gemeinsamen Stimme. Nur so lässt sich ein Konzern wie Meta rechtlich unter Druck setzen. Mit juristischer Expertise, technologischem Know-how und einem klaren Ziel: Ihre Rechte im digitalen Raum durchzusetzen.

Aktuelle Entwicklungen im Meta-Überwachungsskandal

Bereits über 700 Gerichte haben für unsere Mandant:innen verbraucherfreundlich entschieden und setzen damit ein starkes Signal gegen die systematische Überwachung durch Meta. Unter anderem haben die Landgerichte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Leipzig Datenschutzverstöße von Meta bestätigt und Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen. Zahlreiche Medien berichteten bereits darüber, u.a. Bild, Stern, FAZ und Stiftung Warentest.

Bisherige verbraucherfreundliche Urteile (Auswahl):

  • LG Ellwangen, 19.02.2025 (Az. 2 O 222/24): Auskunft, Löschung, 10.000 Euro Schadensersatz
  • LG Köln, 04.06.2025 (Az. 28 O 615 23): Unterlassung, Löschung, 2.000 Euro Schadensersatz
  • LG Mainz, 27.06.2025 (Az. 3 O 29 24): Auskunft, Löschung, 10.000 Schadensersatz
  • LG Hamburg (externer Link), 01.07.2025: Unterlassung, 3.000 Euro Schadensersatz
  • LG Leipzig, 04.07.2025 (Az. 05 O 2351/23): Unterlassung, Löschung, 5.000 Euro Schadensersatz
  • LG Bielefeld, 06.08.2025 (Az. 6 O 392 23), 1.000 Euro Schadensersatz
  • LG Ellwangen, 09.09.2025 (Az. 2 O 29/24): 5.000 Euro Schadensersatz
  • LG Lübeck, 15.09.2025 (Az. 15 O 281 23): Unterlassung, 5.500 Euro Schadensersatz
  • LG Lübeck, 17.09.2025 (Az. 15 O 2 24): Unterlassung, 5.000 Euro Schadensersatz

Eine genauere Auflistung mit den jeweiligen angehängten Urteilen in Volltext finden Sie HIER.

So einfach geht's

1. BETROFFENHEIT PRÜFEN 

Kontaktformular ausfüllen und kostenlose Prüfung anfordern. Einfach, schnell und bequem von zu Hause aus.

2. KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG 

Realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Anspruchshöhe durch unsere Anwälte. Klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen. 

3. ANWALT BEAUFTRAGEN 

Rechtsdurchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko – die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten. 

4. SCHADENSERSATZ 

Wir fordern Unterlassung, Löschung sowie Schadensersatz für Sie im Meta-Überwachungsskandal ein.

Unser Team für Meta Überwachungsskandal

Max BRR Baumeister Rosing

Max Baumeister

Geschäftsführer BK, Rechtsanwalt

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Joschka Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BK

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BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Laetitia

Laetitia Mazzotti

Leitung Mandantenservice BK

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FAQ – häufig gestellte Fragen

Mithilfe seiner eigenen "Meta Business Tools" kann Meta die digitalen Bewegungen der eigenen Nutzer im gesamten Internet nachverfolgen. Dazu müssen die User nicht mal bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Der Konzern kann nahezu das gesamte Online-Verhalten seiner User dauerhaft speichern und im Rahmen umfangreicher Nutzerprofile auswerten.

Dabei geht das Sammeln der Daten weit über die alleinige Nutzung von Facebook und Instagram hinaus. Ein großer Teil der 1.000 in Deutschland reichweitenstärksten Webseiten nutzen die Meta-Tools. Dazu gehören namhafte Seiten wie Vodafone oder Kaufland, Nachrichtenseiten wie Der Spiegel, Bild, Die Welt, FAZ oder Stern, Reiseportale wie Tripadvisor, HRS oder Holidaycheck, Seiten und Apps für medizinische Hilfe wie apotheken.de, shop-apotheke.de oder Doc Morris, Dating- und Erotikseiten wie Parship, Amorelie, Orion oder lovescout24.de oder auch Seiten und Apps aus der innersten Intimsphäre wie krebshilfe.de, nie-wieder-alkohol.de, die Samenbank tfp-fertility.de oder Sterbehilfe nvve.nl.

Somit ist für den Konzern potenziell jeder einzelne Klick eines Users und jede Texteingabe auf diesen Seiten und deren Apps nachverfolgbar. Also auch höchstpersönliche Daten – wie etwa zur Gesundheit, Weltanschauung oder sexuellen Orientierung. 

Diese Daten können an Meta weitergegeben und verarbeitet werden. Die gesammelten Daten verarbeitet Meta weltweit in unsicheren Drittstaaten, insbesondere den USA. Sie gibt sie Daten bei Bedarf an Dritte weiter, ohne Auskunft zu geben, wer diese Dritten sind. Für die User bedeutet dies einen kompletten Kontrollverlust über die eigenen Daten.


Das Sammeln und Weitergeben der sensiblen Daten erklärte Meta bisher gern damit, dass man nur so ein umfassendes Meta-Produkt bereitstellen und stetig verbessern könne. Dieser Argumentation hat der EuGH jedoch mit Urteil vom 04.07.2023 einen Riegel vorgeschoben.

So heißt es in dem Urteil: "Im Übrigen ist die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verarbeitung besonders umfassend, da sie potenziell unbegrenzte Daten betrifft und erhebliche Auswirkungen auf den Nutzer hat, dessen Online-Aktivitäten zum großen Teil, wenn nicht sogar fast vollständig, von Meta Platforms Ireland aufgezeichnet werden, was bei ihm das Gefühl auslösen kann, dass sein Privatleben kontinuierlich überwacht wird."

Der EuGH macht hier sehr deutlich, dass die objektiven Kriterien eines weitreichenden Schadens offensichtlich erfüllt sind.

Zudem hat das Bundeskartellamt bereits festgelegt, dass das wirtschaftliche Interesse eines Unternehmens nicht über dem Grundrecht an Datensicherheit der Nutzer stehen darf (Beschluss vom 06.02.2019, B6-22/16, Rn. 727).

Unbegrenzte Sammlung von persönlichen Daten zu verhindern, ist primäres Ziel des Grundrechtsschutzes in Deutschland und der EU. Dagegen verstößt der Meta-Konzern seit Jahren - obwohl allein wegen der Weitergabe der Daten in die USA bereits mehrfach Strafen verhängt wurden. Erst im Mai 2023 wurde Meta zu einer Strafzahlung in Rekordhöhe von 1,2 Milliarden Euro verurteilt.

Die Bußgelder halten Meta jedoch bisher nicht von seiner Praxis ab. Die durch das rechtswidrige Geschäftsmodell erzielbaren Erlöse übersteigen offenbar die Nachteile, die dem Konzern durch die offensichtlichen Rechtsverstöße entstehen.

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH ist das Geschäftsmodell der Meta per se ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte seiner Nutzer.

Wir fordern für Sie eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000 Euro. In der ersten Instanz wurden unseren Mandanten und Mandantinnen bereits Summen zwischen 3.000 und 10.000 Euro zugesprochen. Zudem wurde Meta verureilt, das Sammeln und Speichern der Daten zu unterlassen sowie bereits gespeicherte Daten zu löschen.

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