30. September 2026

Verbandsklagen wegen Preiserhöhung bei Streaming: BK führt Verfahren gegen Netflix, Apple TV und WOW (Sky)

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Klage wegen Preiserhöhung bei Streaming: Gemeinsam mit dem Verbraucherschutzverein VSV und dem Prozessfianzierer Padronus geht die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen gegen rechtswidrige Erhöhungen von Streaming-Gebühren bei Netflix, AppleTV und WOW (Sky) vor. In der Vergangenheit haben die Anbieter Preiserhöhungen bei ihren Streaming-Gebühren vorgenommen, ohne die Zustimmung der Nutzer einzuholen. Laut Urteilen deutscher Gerichte ist dies rechtswidrig. Das bedeutet: Betroffene Kunden können das Geld aus den Preiserhöhungen zurückfordern.

Preiserhöhung bei Streaming: Die Verbandsklage als Hilfe für Verbraucher

Mithilfe der 2023 eingeführten Klageform der Verbandsklage können Verbraucher einfach und für sie kostenfrei an den Klagen teilnehmen. Bis dahin war es für Verbraucher aufwendig und teuer, sich gegen fragwürdige Geschäftspraktiken von Konzernen zu wehren. Es lohnte sich schlicht nicht, wegen niedriger Schadensersatzansprüche vor Gericht zu ziehen. Für die Streaming-Anbieter ein praktischer Zustand, da sie durch die Preiserhöhungen Milliarden an Mehreinnahmen generieren konnten.

Eine Verbandsklage können nur qualifizierte Verbraucherverbände und Verbraucherzentralen führen. Sie klagen gleichartige Ansprüche vieler Verbraucher gegen ein Unternehmen ein. Der Verbraucherschutzverein VSV ist ein solcher qualifizierter Verein und Kläger in den Verfahren gegen Netflix, Apple TV und WOW. Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen führt die Verfahren als Prozessbevollmächtigte des VSV.

Streaming: Verbraucher können sich gegen die Preiserhöhungen wehren

Mit streaming-klage.de haben wir ein kostenloses Portal für Verbraucher geschaffen, das die Teilnahme an den Verbandsklagen sehr stark vereinfacht. Es braucht nur wenige Klicks, dann können die Nutzer das Verfahren ohne weiteres Zutun abwarten. Wird der Prozess gewonnen, gibt es für die Teilnehmer Geld, geht er verloren, passiert nichts. Die Prozesskosten werden von dem Prozessfinanzierer Padronus getragen, der im Erfolgsfall eine Beteiligung von 9,9 Prozent des zugesprochenen Betrags erhält.

Für die Teilnahme an der Klage gegen die Streaming-Anbieter wegen rechtswidriger Preiserhöhung ist eine Anmeldung im Klageregister des Bundesamts für Justiz (BfJ) zwingend notwendig. Dies wird das Amt in den kommenden Wochen bereitstellen.

Streaming-Verbandsklagen wegen Preiserhöhung: Anmelden über Portal

Eine Anmeldung über das von BK Baumeister & Kollegen bereitgestellte Portal streaming-klage.de hat für Betroffene mehrere Vorteile. Unsere Kanzlei übernimmt kostenfrei die Berechnung der Ansprüche sowie die Anmeldung zum Klageregister des BfJ. Dies garantiert die rechtswirksame Anmeldung durch richtige Darstellung des Anspruchs in der Anmeldung und sichert Zinsen auf die Ansprüche, während die Klage läuft. Zudem kann man sich auf der Webseite auch für eine weitere bereits laufende Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime anmelden.

Bei den Verbandsklagen gegen Netflix, AppleTV und WOW (Sky) erwarten wir Rückzahlungen für Verbraucher zwischen 200 und 700 Euro (je nach Anbieter, Abo, Dauer, etc.). Die Teilnahme an den Klagen ist nur für Verbraucher mit festem Wohnsitz in Deutschland möglich.

Der Verbraucherschutzverein VSV, die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen und der Prozessfinanzierer Padronus haben sich bereits 2025 zur Verbandsklage gegen den Meta-Konzern wegen illegalem Nutzer-Tracking zusammengetan. Für diese Verbandsklage, bisher eine der größten in Deutschland, haben sich bereits weit mehr als 300.000 Mandantinnen und Mandanten angemeldet.

Mehr Informationen zu den Streaming-Verbandsklagen und die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung finden Sie unter streaming-klage.de

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