29. Oktober 2026
Urteil: Rechtsschutzversicherung WGV muss irreführende Schreiben an Meta-Kläger unterlassen
Das Landgericht Stuttgart hat dem Rechtsschutzversicherer WGV verboten, Versicherte mit falschen Angaben von einer Klage gegen Meta abzubringen. Mit Urteil vom 24. August 2026 (Az. 53 O 97/26) gaben die Stuttgarter Richter der Klage der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen in zentralen Punkten statt.
Der Rechtsschutzversicherer WGV hatte Versicherten, die sich gegen die Nutzer-Überwachung bei Meta wehren wollen, irreführend und wahrheitswidrig die Erfolgsaussichten der Klage abgesprochen und ihnen für das Absehen der Klageerhebung 150 Euro angeboten. Das Gericht wertet dieses Vorgehen als unlauteren Wettbewerb.
Der Versicherer und die Meta-Klage: Was war passiert?
BK Baumeister & Kollegen vertritt tausende Verbraucher in Klagen gegen Meta, den Konzern hinter Facebook und Instagram. Es geht um die sogenannten Meta Business Tools: Unsichtbare Programme auf vielen Webseiten und in Apps, die das Surfverhalten der Nutzer an Meta übermitteln. Haben Mandanten eine Rechtsschutzversicherung, fragt die Kanzlei dort an, ob die Versicherung die Kosten der Klage übernimmt. Das nennt man Deckungsanfrage.
Bei Versicherten der WGV lief das anders als üblich. Im Februar 2026 schrieb der Rechtsschutzversicherer seine Kunden, die gegen Meta klagen wollten, direkt an. In den irreführenden Schreiben hieß es, der Bundesgerichtshof (BGH) halte bei solchen Datenschutzverstößen einen Schadensersatz von 100 Euro für angemessen und ausreichend. Urteile über 5.000 Euro seien „krasse Ausnahmefälle“, der allergrößte Teil der Klagen sei erfolglos gewesen.
Dazu machte die WGV ihren Versicherten ein Angebot über einmalig 150 Euro. Damit sollten sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung abgegolten sein. Die Bedingung war, dass der Versicherte das Mandat bei BK Baumeister & Kollegen kündigt.
Was das Gericht dazu sagt
Das Gericht hat die Angaben der WGV in dem Schreiben geprüft und als falsch beziehungsweise irreführend eingestuft. Die 100 Euro des BGH betreffen einen ganz anderen Fall, nämlich das sogenannte Daten-Scraping: In diesem Fall hatten Unbekannte 2018 und 2019 Daten wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Geburtsdaten von rund 530 Millionen Meta-Nutzerinnen und -Nutzern (davon ca. 6 Millionen in Deutschland) abgegriffen und in einem Hacker-Forum veröffentlicht. Zum Thema Internet-Überwachung durch die Meta Business Tools hat der BGH noch gar nicht entschieden.
Tatsächlich, so das Gericht, sprechen Oberlandesgerichte in Meta-Business-Tools-Verfahren deutlich mehr zu, etwa 1.500 Euro (OLG Hamm, OLG München, OLG Dresden) oder 3.000 Euro (OLG Jena). Landgerichte haben teils bis zu 10.000 Euro ausgeurteilt. Urteile über 5.000 Euro als „krasse Ausnahmefälle“ hinzustellen, sei daher nicht erweislich wahr. Wer gewinnt, kann im Schnitt mit deutlich mehr als 150 Euro rechnen.
Was die WGV unterlassen muss
Das Gericht hat die WGV zu drei Unterlassungen verurteilt. Gegenüber Mandanten von BK Baumeister & Kollegen darf sie im Zusammenhang mit der Datensammlung durch Meta nicht mehr:
- falsche oder irreführende Angaben über die Erfolgsaussichten einer Klage machen, die der Kanzlei schaden können. Insbesondere darf sie nicht behaupten oder den Eindruck erwecken, eine Klage habe über 100 Euro hinaus keine ausreichende Aussicht auf Erfolg.
- 150 Euro anbieten, ohne auf die höheren Urteile hinzuweisen. Wer ein solches Angebot macht, muss zugleich darstellen, dass die Oberlandesgerichte in diesen Fällen im Durchschnitt ein Vielfaches zusprechen.
- eine Pauschalabfindung anbieten, die angeblich alle Kosten abdeckt, ohne vor offenen Anwaltskosten zu warnen. Die WGV muss Versicherten ausdrücklich sagen, dass für die bisherige Arbeit des Anwalts trotzdem Kosten anfallen können.
Der Kern der Begründung: Ein Versicherter darf einen Vergleich schließen. Er muss dafür aber zutreffend über die tatsächliche und rechtliche Lage informiert sein, um eine eigenständige Entscheidung treffen zu können. Genau das war bei den WGV-Schreiben nicht der Fall.
Für jeden einzelnen Verstoß droht der WGV ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Kann das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden, ist ersatzweise sogar Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten möglich. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die WGV hat mittlerweile Berufung eingelegt.
Rechtsschutzversicherer und Meta-Klage: Was das Urteil bedeutet
Das Urteil des LG Stuttgart sagt deutlich, dass die WGV ihre Versicherten nicht mit falschen Zahlen zu einem Billig-Vergleich bewegen darf. Das Gericht stellt klar, dass die 100 Euro aus dem Scraping-Urteil des Bundesgerichtshofs kein Maßstab für die Meta Business Tools sind.
“Wir begrüßen das Urteil des LG Stuttgart”, sagt unser Rechtsanwalt Max Baumeister. “Wir halten das Vorgehen, unsere Mandanten und Mandantinnen mit derartig irreführenden Aussagen zu beeinflussen, schon für sehr dreist. Aus unserer Sicht ist es ein plumper Versuch, sich der Versicherungspflicht in Massenverfahren zu entziehen.”
Für Verbraucher gilt jedenfalls: Wer von seiner Rechtsschutzversicherung ein ähnliches Abfindungsangebot erhält, sollte es nicht vorschnell annehmen. Mit der Annahme verzichtet man auf möglicherweise deutlich höhere Ansprüche, und Kosten für die bisherige anwaltliche Tätigkeit können trotzdem anfallen. Im Zweifel lohnt sich vorher ein Gespräch mit unseren Anwälten und Anwältinnen.