4. Dezember 2025
Sammelklage gegen Meta wegen Nutzer-Überwachung: Klageregister beim BfJ ist eröffnet
Im Rahmen der Verbandsklage (Sammelklage) gegen Meta wegen Nutzer-Überwachung hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) am 24. November 2025 das Klageregister eröffnet. Damit können nun Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Register angemeldet werden. Wichtig: Wer sich bereits über die Homepage der Kanzlei BK Baumeister & Kollegen oder über www.meta-klage.de vom Verbraucherschutzverein VSV angemeldet hat, braucht nichts weiter zu tun.
Die Sammelklage gegen Meta wird beim OLG Hamburg geführt (Az. 11 VKl 1/25). Kläger ist der Verbraucherschutzverein (VSV), das Verfahren führt die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen.
Sammelklage: Vorgehen gegen Meta-Überwachung
Meta späht das Internetverhalten seiner Nutzer aus – also alle, die ein Instagram- oder Facebook-Konto besitzen. Das sind bundesweit etwa 50 Millionen Menschen. Wenn diese Menschen im Internet etwas suchen, lesen, anklicken oder kaufen, kann der Meta-Konzern mitlesen. Auch wenn diese Menschen nicht bei Instagram oder Facebook eingeloggt sind.
Dafür nutzt Meta digitale Hilfsmittel, die fast unsichtbar in zahlreichen Webseiten und Apps mit dem Einverständnis der Betreiber eingebunden sind. Dies sind die sogenannten Meta Business Tools. Diese Tools sind in zahlreichen beliebten und reichweitenstarken Webseiten zu finden wie gängige Nachrichtenseiten, Online-Shops aller Art oder Reiseportale. Sie sind aber eben auch in höchstprivate Angebote integriert, wie etwa zum Thema Gesundheit, Sexualität oder Partnersuche.
Somit betreibt Meta eine umfassende Nutzer-Überwachung auf Geheimdienstniveau – und verdient damit Milliarden. Die Datenverarbeitung durch Meta stellt jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (EuGH und BVerfG) einen schweren Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar, der nicht gerechtfertigt ist.
Aus diesem Grund gehen wir in einer Verbandsklage gegen den Meta-Konzern vor. Diese Klageform hilft Millionen Instagram- und Facebook-Nutzern in Deutschland, ihre Ansprüche auf Schadensersatz einfach und rechtssicher geltend zu machen.
Erst durch die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) nehmen betroffene Verbraucher an der Verbandsklage gegen Meta teil. Dieser Eintrag schützt automatisch vor einer Verjährung der Ansprüche, egal wie lange das Verfahren dauert. Der Eintrag ins Klageregister und die Teilnahme an der Sammelklage sind kostenlos und ohne Risiko.
Sammelklage gegen Meta: Klageregister ist eröffnet
Wichtig: Wenn Sie sich bereits über unsere Webseite oder die Webseite www.meta-klage.de zur Teilnahme an der Verbandsklage angemeldet haben, brauchen Sie nichts weiter tun. Bitte melden Sie sich nicht ein weiteres Mal über das BfJ an, da dies für uns und das Amt zu unnötigem Aufwand führt. Alle, die ihre Daten zur Anmeldung bereits auf unserer Webseite oder die des VSV hinterlassen haben, werden von uns beim BfJ angemeldet.
Wer dies noch nicht getan hat und trotzdem an der Verbandsklage teilnehmen möchte, kann sich weiterhin über www.meta-klage.de kostenfrei anmelden. Eine Anmeldung zum Verbandsklageregister ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in dem betreffenden Verbandsklageverfahren möglich. Es steht momentan noch nicht fest, wann die mündliche Verhandlung stattfindet und wann sie endet.
Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen geht als erste Kanzlei gegen die illegale Meta-Überwachung vor. Wir fordern Auskunft, Unterlassung und Löschung von bereits gesammelten Daten sowie Schadensersatz. In vielen Einzelklagen haben Landgerichte in Deutschland (u.a. Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig) sowie Kammern von über 70 weiteren Landgerichten die illegale Überwachung durch Meta in bereits bestätigt. Unsere Kanzlei hat mittlerweile über 1.000 verbraucherfreundliche Urteile zu diesem Thema erstritten.
Mehr Informationen zu den bisherigen verbraucherfreundlichen Urteilen und der Sammelklage (Verbandsklage) gegen Meta finden Sie auf der Webseite von Stiftung Warentest (externer Link). Oder bei uns unter www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachung-urteile/ und auf www.meta-klage.de.