17. November 2025

Meta illegale Nutzer-Überwachung: »Es geht um viel mehr als nur ein popliges Datenleck«

Meta Nutzer Überwachung

Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen führt als erste Kanzlei deutschlandweit Klagen gegen die illegale Nutzer-Überwachung durch Meta. Der Tech-Konzern späht das Internetverhalten seiner Nutzer aus – also alle, die ein Instagram- oder Facebook-Konto besitzen. Das sind bundesweit etwa 50 Millionen Menschen.

Wenn diese Menschen im Internet etwas suchen, lesen, anklicken oder kaufen, kann der Meta-Konzern mitlesen. Auch wenn diese Menschen nicht bei Instagram oder Facebook eingeloggt sind. Dafür nutzt Meta digitale Hilfsmittel, die fast unsichtbar in zahlreichen Webseiten und Apps mit dem Einverständnis der Betreiber eingebunden sind – die sogenannten Meta Business Tools

Diese Tools sind in zahlreichen beliebten und reichweitenstarken Webseiten zu finden wie gängige Nachrichtenseiten, Online-Shops aller Art oder Reiseportale. Sie sind aber eben auch in höchstprivate Angebote integriert, wie etwa zum Thema Gesundheit, Sexualität oder Partnersuche. Somit betreibt Meta eine umfassende Nutzer-Überwachung, die seinesgleichen sucht. Denn alle Daten der Nutzer werden gesammelt, ausgewertet und auf Servern in Drittstaaten gespeichert. 

Illegale Nutzer-Überwachung durch Meta: Geheimdienst-Niveau

»Wir sprechen hier von einer massiven Nutzer-Überwachung auf Geheimdienst-Niveau«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen. »Jeder Instagram- oder Facebook-Nutzer, egal ob eingeloggt oder nicht, ist zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich im Internet bewegt oder eine App benutzt. Denn diese Internet-Aktivitäten werden durch die Business Tools an Meta überliefert. Der Konzern verknüpft die Daten mit den Nutzerinformationen, was einen fein gezeichneten digitalen Fingerabdruck ergibt. Dadurch können dem Nutzer dann auf ihn persönlich zugeschnittene Inhalte wie Werbung oder sonstige Inhalte aus Politik und Gesellschaft zugespielt werden – für Meta ein Milliardengeschäft.« Laut Bundeskartellamt verdiente der Konzern im Jahr 2021 über 115 Milliarden Dollar mit personalisierter Werbung.  

Meta behauptet indes, dass man diese Daten nicht für personalisierte Werbung verwendet, wenn der Nutzer nicht zugestimmt hat, jedoch für »Sicherheits- und Integritätszwecke«. Was genau dies bedeutet, hat der Konzern bisher noch nicht erläutert.  

»Das große Problem hier ist, dass die Instagram- und Facebook-Nutzer nicht wissen, was mit ihren teils höchstpersönlichen Daten passiert«, so Rechtsanwalt Max Baumeister weiter. »Die DSGVO und der EuGH setzen hier jedoch enge Grenzen. Eine Datenverarbeitung ist demnach nur erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen wirklich erforderlich ist. Aus unserer Sicht gehört das lukrative Geschäft mit Nutzerdaten definitiv nicht dazu.« 

Wir gehen gegen die illegale Nutzer-Überwachung durch Meta vor

Aus diesem Grund geht die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen gegen die Nutzer-Überwachung vor, seit 2023 in bereits über 7.000 Einzelklagen und seit Juli 2025 in einer Sammelklage (Verbandsklage) mit dem Verbraucherschutzverband (VSV). Meta wird verklagt auf Auskunft über die und Löschung der illegal gesammelten Daten, Unterlassung und zudem auf Schadensersatz. In mittlerweile über 900 Fällen hat die Kanzlei verbraucherfreundliche Urteile erstritten, Tendenz steigend. Die erstrittenen Schadensersatzbeträge liegen immer öfter zwischen 1.000 und 10.000 Euro (siehe LINK Urteile). 

»Die Datenschutzverstöße durch Meta sind besonders schwerwiegend«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister weiter, »anders als beispielsweise in den sogenannten Datenleck-Fällen, die die Gerichte derzeit ebenfalls verhandeln. Damals hatten Hacker Daten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Facebook-Nutzern entwendet, ein sogenanntes Daten-Scraping. In diesen Fällen erachtet man einen Mindestschaden in Höhe von 100 EUR für den bloßen Kontrollverlust für angemessen.« 

»Im Falle der Nutzer-Überwachung geht es aus unserer Sicht aber um weitaus mehr als nur ein popliges Datenleck. Die Datenverarbeitung durch Meta stellt nach der Rechtsprechung des EuGH per se einen schweren Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar, der nicht gerechtfertigt ist und wodurch der Mindestschaden weitaus höher einzustufen ist. Davon gilt es die Gerichte zu überzeugen, was wir mit der stetigen Zunahme an positiven Urteilen auch immer häufiger erreichen.«

Ihre Daten – Ihre Sicherheit

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Instagram- und/oder Facebook-Nutzer sind, können Sie gegen die massive Nutzer-Überwachung durch Meta vorgehen. Dies ist im Rahmen einer Einzelklage oder der Teilnahme an der laufenden Sammelklage (Verbandsklage) gegen Meta möglich. Gern klären wir mit Ihnen, ob eine Einzelklage oder die Teilnahme an der Sammelklage (Verbandsklage) für Sie sinnvoller ist. 

Mehr Informationen zu den bisherigen verbraucherfreundlichen Urteilen und der Sammelklage (Verbandsklage) gegen Meta finden Sie auf der Webseite von Stiftung Warentest (externer Link). Oder bei uns unter www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachung-urteile/ und auf www.meta-klage.de

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