18. Dezember 2025

Klage gegen Meta wegen Nutzer-Überwachung: OLG München bestätigt illegales Geschäftsmodell

Meta Klage OLG Verbraucherkanzlei BK Baumeister und Kollegen

Das OLG München hat heute als bundesweit erstes Oberlandesgericht in einem Verfahren gegen den Tech-Konzern Meta (u.a. Facebook, Instagram) Stellung genommen. Das Gericht bestätigt, dass die massive Überwachung von Millionen von Instagram- und Facebook-Nutzern durch die “Meta Business Tools” im Internet oder auf Apps illegal ist. Die Richter urteilten, dass Meta die Nutzer-Überwachung so, wie sie derzeit vom Konzern praktiziert wird, unterlassen und den Betroffenen Schadensersatz zahlen muss. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen (Az. 14 U 881 25 e).

Bereits zahlreiche Landgerichte in Deutschland haben Meta zu Schadensersatz verurteilt. Das Urteil des OLG München ist nun ein deutlicher Hinweis, dass die Ansprüche berechtigt sind und jedem Instagram- und Facebook-Nutzer Schadensersatz zusteht. 

Hintergrund der Klagen gegen Meta: das massive Ausspionieren von Millionen Facebook- und Instagram-Nutzern in Deutschland. Meta legt von seinen Nutzern einen sogenannten digitalen Fingerabdruck an. Damit kann das Unternehmen jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf eines Nutzers im Internet oder auf Apps nachverfolgen. Dazu müssen die Betroffenen nicht einmal bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer sammelt und nutzt Meta diese Daten. 

Klage gegen Meta: OLG-Urteil erster Schritt

»Wir halten das Urteil des OLG München für einen ersten Schritt in die richtige Richtung«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister. »Das Oberlandesgericht bestätigt, dass das Geschäftsmodell von Meta, das auf den Business Tools und der genauen Kenntnis seiner Nutzer basiert, nicht rechtens ist. Bestätigt der BGH die Rechtsprechung des OLG München, wird Meta dieses Geschäftsmodell in Europa grundlegend umstellen müssen.« 

Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister Rosing hat zu diesem Thema im Juli 2025 für den Verbraucherschutzverein VSV eine Verbandsklage gegen Meta vor dem OLG Hamburg eingereicht (www.meta-klage.de). Diese Verbandsklage ist die erste Sammelklage dieser Art in Deutschland (Az. 11 VKl 1/25).

»Über die Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins VSV können alle Facebook- und Instagram-Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko geltend machen«, sagt Rechtsanwalt Baumeister weiter. »Betroffen sind bundesweit etwa 50 Millionen Menschen. Dadurch können Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe auf Meta zukommen.« 

Haben Sie auch ein Instagram- und/oder Facebook-Konto und wollen die illegale Überwachung durch Meta stoppen? Dann können Sie sich kostenfrei auf www.meta-klage.de zur Verbandsklage anmelden. Durch die Anmeldung werden Sie selbst nicht Beteiligte/r des Klageverfahrens. Auf Sie kommen keinerlei Verpflichtungen oder Verfahrenskosten zu. Die Finanzierung des Verfahrens und Ihrer anwaltlichen Beratung übernimmt der Prozessfinanzierer Padronus. Dadurch entstehen dem einzelnen Verbraucher keine Kosten. Im Erfolgsfall erhält Padronus einen Anteil in Höhe von 9,5% des Ihnen zugesprochenen Betrags.

Weitere Informationen zu bisherigen verbraucherfreundlichen Urteilen finden Sie bei Stiftung Warentest und auf www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachung-urteile/

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