9. März 2026

Weitere OLG-Schlappe für Meta wegen illegalem Tracking: Instagram-Nutzer bekommt 3.000 Euro Schadensersatz zugesprochen

Meta Klage OLG Jena Verbraucherkanzlei BK Baumeister und Kollegen

OLG Jena zu Meta-Tracking: Der Meta-Konzern muss eine weitere Schlappe verkraften. Das Thüringer OLG in Jena hat einem Instagram-Nutzer 3.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Damit kassiert der Tech-Konzern nach den OLGs Dresden (Az. 4 U 292/25), Naumburg (Az. 9 U 44 25) und München (Az. 37 U 530 25 e) ein weiteres Urteil gegen sein umstrittenes Geschäftsmodell. Neben dem Schadensersatz muss Meta umfassend Auskunft über alle gesammelten und gespeicherten Daten geben und diese löschen.

Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen aus Berlin.

Grund für die Klage gegen Meta ist die heimliche Online-Überwachung seiner Nutzer. Mithilfe seiner „Business Tools“ kann Meta jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf seiner Nutzer auf Tausenden von Webseiten und Apps nachverfolgen. Dazu müssen die Betroffenen nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta nutzt diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer und verdient damit Milliarden.

OLG Jena zu Meta und illegalem Tracking: „Anlasslose Datensammlung“

Laut des Thüringer OLG-Urteils sei das Vorgehen Metas eine „anlasslose Datensammlung“, die zentralen Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts verletzt, unter anderem Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. Die Höhe des Schadensersatzes sei gerechtfertigt, da ein beträchtlicher Teil des Privatlebens des Nutzers langanhaltend und weitreichend aufgezeichnet wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen. Bestätigt der BGH die Urteile, wird Meta sein grundlegendes Geschäftsmodell in Europa umstellen müssen, das auf den Business Tools und der genauen Kenntnis seiner Nutzer basiert.

Meta-Klage: Schadensersatz fordern

Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen hat drei Jahre lang aufwendig zum Thema illegale Überwachung durch Meta recherchiert und damit den Weg für diese Verbraucherklagen geebnet. Bisher ist es auch die einzige Kanzlei bundesweit, die zur Meta-Überwachung Urteile erstritten hat (insgesamt mittlerweile über 2.000 Urteile). Sie vertritt und berät Betroffene in Einzelklagen. Zudem führt sie die Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins VSV gegen Meta. 

Wenn Sie ein Instagram- oder Facebook-Konto haben, sollten Sie dringend handeln und Ihre Privatsphäre schützen. Melden Sie sich schnell und einfach zur Einzelklage oder zur Verbandsklage an. 

Einzelklage oder Verbandsklage? Wir beraten

Die Einzelklage bietet einige Vorteile gegenüber der Verbandsklage, teilweise ist auch eine Kombination beider Instrumente sinnvoll. Die bei einer solchen Klage entstehenden Kosten werden inzwischen von fast allen Rechtsschutzversicherern übernommen. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. 

Weitere Informationen und Anmeldung zur Einzelklage gegen Meta: www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachungsskandal/   

Informationen zur Verbandsklage gegen Meta auf www.meta-klage.de 

Bisherige verbraucherfreundliche Urteile zu diesem Thema finden Sie bei Stiftung Warentest und auf unserer Webseite www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachung-urteile/

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