3. Februar 2026

Klage gegen Meta: OLG Dresden spricht Instagram- und Facebook-Nutzern 1.500 Euro Schadensersatz zu

Meta Klage Schadensersatz OLG Dresden

Klage gegen Meta: Das OLG Dresden hat in gleich vier Urteilen die illegale Nutzerdatenüberwachung des Big-Tech-Konzerns bestätigt. Vier Instagram- und Facebook-Nutzer hatten Meta wegen des Ausspionierens ihres Privatlebens verklagt. Das OLG Dresden sprach den betroffenen Nutzern nun jeweils 1.500 Euro Schadensersatz zu (Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25, 4 U 296/25).  

Zudem verurteilten die Dresdner Richter den Meta-Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die Business Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzer-Daten. Die Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen aus Berlin. 

Klage gegen Meta OLG Dresden: Massives Ausspionieren der Nutzer

Hintergrund der Klagen gegen Meta ist das massive Ausspionieren von Millionen Facebook- und Instagram-Nutzern in Deutschland. Meta kann mithilfe seiner Business Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf eines Nutzers im Internet oder auf Apps nachverfolgen. Dazu müssen die Betroffenen nicht einmal bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta nutzt diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer und verdient damit Milliarden. 

Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen: »Mit den heutigen Urteilen aus Dresden schiebt das OLG Dresden der derzeitigen Geschäftspraxis von Meta einen Riegel vor. Damit verurteilen die Richter den Konzern ganz konkret, die massive Überwachung von allen Facebook- und Instagram-Nutzern zu unterlassen. Das Besondere: Die Urteile sind rechtskräftig, eine Revision zum BGH wird nicht zugelassen.« 

Meta-Klage: Schadensersatz fordern

Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen hat drei Jahre lang aufwendig zum Thema illegale Überwachung durch Meta recherchiert und damit den Weg für diese Verbraucherklagen geebnet. Bisher ist es auch die einzige Kanzlei bundesweit, die zur Meta-Überwachung Urteile erstritten hat (insgesamt mittlerweile über 2.000 Urteile). Sie vertritt und berät Betroffene in Einzelklagen. Zudem führt sie die Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins VSV gegen Meta. 

Wenn Sie ein Instagram- oder Facebook-Konto haben, sollten Sie dringend handeln und Ihre Privatsphäre schützen. Melden Sie sich schnell und einfach zur Einzelklage oder zur Verbandsklage an. 

Einzelklage oder Verbandsklage? Wir beraten

Die Einzelklage bietet einige Vorteile gegenüber der Verbandsklage, teilweise ist auch eine Kombination beider Instrumente sinnvoll. Die bei einer solchen Klage entstehenden Kosten werden inzwischen von fast allen Rechtsschutzversicherern übernommen. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. 

Weitere Informationen und Anmeldung zur Einzelklage gegen Meta: www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachungsskandal/   

Informationen zur Verbandsklage gegen Meta auf www.meta-klage.de 

Bisherige verbraucherfreundliche Urteile zu diesem Thema finden Sie bei Stiftung Warentest und auf unserer Webseite www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachung-urteile/

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