10. Juli 2025
BK erfolgreich im Meta-Überwachungsskandal: LG Leipzig spricht Facebook-Nutzer 5.000 Euro zu
Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen ist weiter erfolgreich im Meta-Überwachungsskandal. Das Landgericht (LG) Leipzig sprach am 04.07.2025 einem Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadensersatz zu (05 O 2351/23). Der Nutzer hatte gegen Meta wegen schwerer Datenschutz-Vergehen verklagt. BK Baumeister & Kollegen geht bundesweit als erste Kanzlei im Meta-Überwachungsskandal vor und hat bereits über 500 verbraucherfreundliche Urteile erstritten.
Beim Meta-Überwachungsskandal geht es darum, dass der Meta-Konzern, zu dem Instagram und Facebook gehören, seit Jahren systematisch das Privatleben seiner Nutzer überwacht. Mithilfe selbstentwickelter Tools, ohne dass Betroffene es wirklich bemerken. Dabei geht es aber nicht um die Nutzung von Instagram oder Facebook an sich, sondern um das Internet-Surfverhalten der Nutzer.
Meta trackt und analysiert jede Suche, jeden Klick, jede Bewegung auf nahezu allen populären Webseiten oder Apps und gibt diese Daten an Dritte weiter. Ohne wirksame Zustimmung der Nutzer, ohne Transparenz, ohne Respekt vor der Privatsphäre. Das Thema „Meta-Überwachungsskandal“ ist nicht gleichzusetzen mit dem Thema „Datenleck“, mit dem der Meta-Konzern ebenfalls zu kämpfen hat.
BK erfolgreich im Meta-Überwachungsskandal: LG Leipzig
Im aktuellen Fall (Az. 05 O 2351/23) hat die für Datenschutzrecht zuständige 5. Zivilkammer des LG Leipzig mit Urteil vom 04.07.2025 einem Facebook-Nutzer Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen.
In der Pressemitteilung des LG Leipzig zu diesem Fall heißt es, das Gericht habe den Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens ausschließlich auf Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützt. Das bedeutet, es hat sich hier konkret auf Europarecht bezogen und nicht, wie andere Gerichte in vergleichbaren Fällen, auf das nationale Recht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
»Das Landgericht Leipzig hat sich dabei auf Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Verfahren gegen Meta gestützt, in dem es ebenfalls um die Zulässigkeit der Business Tools ging«, heißt es weiter. »Da die Verarbeitung personenbezogener Daten besonders umfangreich ist – sie betrifft potenziell unbegrenzte Datenmengen und hat nahezu die vollständige Überwachung des Online-Verhaltens des Nutzers zur Folge – führt nach dem EuGH zu einem Gefühl, dass das gesamte Privatleben kontinuierlich überwacht wird.«
Die Richter des LG Leipzig urteilten, dass »die Höhe des europarechtsautonom auszulegenden Schmerzensgeldes nach Art. 82 DSGVO (…) über die in der nationalen Rechtsprechungspraxis etablierten Schmerzensgeldbeträge hinausgehen« müsse. Bei der Schadensschätzung sei an den Wert der personenbezogenen Daten zu Zwecken personalisierter Werbung für Meta angeknüpft worden.
»Nach dem Bundeskartellamt (Beschl. v. 2.5.2022, Az. B 6-27/21) verfügt Meta im Bereich der sozialen Medien über eines der führenden Werbeangebote«, hieß es weiter in der Begründung. »Im Jahr 2021 erzielte Meta bereits 115 Mrd. USD Werbeeinnahmen bei einem Gesamtumsatz von 118 Mrd. USD, sodass die Werbeeinnahmen 97 % vom Umsatz ausmachen. Der finanzielle Wert eines einzigen Nutzerprofils, in dem sämtliche Daten über die Person gespeichert sind, ist auf datenverarbeitenden Märkten enorm. Dass der hohe Wert von Daten auch der Wahrnehmung in der Gesellschaft entspricht, sieht das Gericht durch diverse Studien bestätigt.«
Meta-Überwachungsskandal: BK durch LG Leipzig bestätigt
Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen: »Wir begrüßen das Urteil des LG Leipzig. Es bestätigt unsere Auffassung, dass jedem der über 50 Millionen Nutzern von Facebook und Instagram in Deutschland ein Schadenersatzanspruch von mindestens 5.000 Euro zusteht. Spätestens seit 2023 steht laut EuGH fest, dass die Überwachungstechniken von Meta illegal sind. Die Nutzer haben die Kontrolle darüber verloren, was der Konzern mit den Daten macht. Was er über den Nutzer weiß und mit wem er dieses Wissen teilt.«
Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen ist beim Thema Meta-Überwachungsskandal seit 2023 bereits in mehr als 500 Verfahren erfolgreich. Gerichte in der ganzen Republik sprechen vierstellige Schadensersatzbeträge zu. Dazu gehören zum Beispiel das LG Berlin, das LG Hamburg, das LG München, das LG Köln, das LG Frankfurt am Main und das LG Stuttgart.
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